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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2007
- Heft 4
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Keine Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Wertgrenze von 30 Mio. Euro
- Mayer: Keine Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ehescheidungsverbund
- Mayer: Bei verbundenen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr neben der Grundgebühr nach VV Nr. 4100 nur bei über den bereits von der Grundgebühr erfassten Aufwand hinausgehenden Verteidigertätigkeiten
- Mayer: Nach der Bewilligung von Beratungshilfe hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Festsetzungsverfahren nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht
- Mayer: Dem Sachverständigen steht eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand zu, wenn die Fertigstellung des Gutachtens ohne sein Verschulden unterbleibt
- Mayer: Die Regelung pauschaler – formularmäßiger – Abwicklungsmodalitäten in einem Vergleich eines Kündigungsschutzverfahrens führen nicht zu einem Mehrwert
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 4
- 2007