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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2007
- Heft 8
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Keine Vergütung für den Sachverständigen
- Mayer: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur dann, wenn die Geschäftsgebühr im Hauptverfahren tituliert oder der Anrechnungseinwand im Festsetzungsverfahren unstreitig ist
- Mayer: Nur eingeschränkte Beschwerdemöglichkeit der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Mayer: Nur Verfahrensgebühr am unteren Rand des Rahmens nach VV Nr. 4124 bei Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft vor deren Begründung
- Mayer: Keine Kostenerstattung bei unzulässiger Berufung
- Mayer: Keine Streitwertaddition bei wirtschaftlicher Identität von Kündigungsschutz- und Entgeltantrag
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 8
- 2007