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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2007
- Heft 10
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Die Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren als Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden
- Mayer: Nur reduzierte Verfahrensgebühr bei Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung
- Mayer: Keine Terminsgebühr bei Entscheidung über einen Kostenwiderspruch ohne mündliche Verhandlung
- Mayer: Der Streitwert einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage bemisst sich in der Regel nach dem Jahresbetrag des Untermietszinses
- Mayer: Streitwert der Hauptsache für den Nebenintervenienten
- Mayer: Zusätzliche Gebühr erfordert keine Ursächlichkeit im Sinne einer conditio-sine-qua-non
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 10
- 2007