- FD-RVG
- 2007
- Heft 11
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Der Gegenstandswert für ein Verfahren über vorläufige personelle Maßnahmen ist mit 2.000 Euro anzusetzen
- Mayer: Rückwirkende Vergütungspflicht der Staatskasse bei Anwaltsbeiordnung für den Nebenkläger
- Mayer: Zahlungen für das Ermittlungsverfahren sind auf die Pflichtverteidigergebühren des ersten Rechtszugs anzurechnen
- Mayer: Doppelte Terminsgebühr für außergerichtliche Erledigungsbesprechung in Unterhaltssachen
- Mayer: Der Streitwert einer Stufenklage richtet sich auch dann nach dem höheren Wert des Leistungsantrags, wenn dieser unbeziffert geblieben ist
- Mayer: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen
- Urteilsanmerkungen
- Heft 11
- 2007