Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2008, 265743
Anm. zu OVG Bremen: Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen
Entscheidungsbesprechung von Mayer zum Beschluss v. 18.07.2008 - 1 S 73/08