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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2008
- Heft 1
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Erfolgshonorar auch bei einer möglichen Unterschreitung der sonst geltenden vereinbarten Vergütung nicht zulässig
- Mayer: Terminsgebühr für außergerichtliche Erledigungsbesprechung auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Mayer: Keine Pflicht zur Erteilung eines unbedingten Klageauftrags, wenn der Schuldner eine unstreitige Forderung nicht bezahlt
- Mayer: Übergangsrecht führt zum Anspruch auf Differenz zwischen BRAGO-Prozessgebühr und RVG-Verfahrensgebühr bei Zurückverweisung
- Mayer: Dokumentenpauschale fällt auch bei Übersendung der erforderlichen Mehrfertigungen per Telefax an
- Mayer: Die Terminsgebühr entsteht in jedem Verfahren bei einer Verfahrensverbindung erst in der mündlichen Verhandlung
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 1
- 2008