Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2008, 250652 (Ls.)
OLG Stuttgart: Gebührenstreitwert bemisst sich nach dem Wert der ersten zwölf noch im Streit befindlichen Monate bei Streit um die Dauer der Befristung eines Unterhaltsanspruchs
Beschluss vom 17.12.2007 -