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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2008
- Heft 6
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Die Terminsreisekosten sind grundsätzlich zu erstatten, wenn die Beiordnung des Anwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe ohne Beschränkung erfolgt
- Mayer: Ungeminderte Verfahrensgebühr bei Prozesskostenhilfe, wenn anrechenbarer Anteil der Geschäftsgebühr durch den Mandanten nicht bezahlt wurde
- Mayer: Dieselbe Angelegenheit bei Vertretung des Klägers und des dem Rechtsstreit zum Zwecke des Vergleichsabschlusses beitretenden Zedenten
- Mayer: Keine Geschäftsgebühr für Entwurf eines Testaments
- Mayer: Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr im verwaltungsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren
- Mayer: Doppelte Terminsgebühr bei Verbindung zweier Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 6
- 2008