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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2008
- Heft 7
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Die Anrechnung der Geschäftsgebühr mindert die Verfahrensgebühr in jedem Fall
- Mayer: Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche nach vorheriger Erörterung im Rahmen der mündlichen Verhandlung löst unter anderem eine 1,2 Terminsgebühr aus
- Mayer: Kein eigenes Beschwerderecht des Anwalts zum Zwecke der Gebührenerhöhung gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung
- Mayer: Behörde muss nur im Nachprüfungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr erstatten
- Mayer: Die im Widerspruchsverfahren entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen
- Mayer: Keine Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr bei Zurückweisungsantrag vor Begründung der Berufung
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 7
- 2008