- FD-RVG
- 2009
- Heft 12
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Keine doppelte Anrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren
- Mayer: Die originäre Einzelrichterzuständigkeit in Kostenfestsetzungssachen gilt auch im Strafprozess
- Mayer: Bei Beratungshilfe sind die vom Gegner des Rechtsuchenden zu erstattenden Kosten in jedem Fall auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen
- Mayer: Keine Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe mit vergütungsrechtlichen Beschränkungen ohne anwaltliches Einverständnis
- Mayer: Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens auch bei Prozesskostenhilfe
- Mayer: Die Vereinbarung einer �Vergleichsgebühr� für den Fall des Abschlusses eines Unternehmenskaufvertrages ist Erfolgshonorar
- Urteilsanmerkungen
- Heft 12
- 2009