- FD-RVG
- 2009
- Heft 4
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Angelegenheiten des Vertragsarztrechts sind nicht generell als schwierig anzusehen
- Mayer: Materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch nur in Höhe des nicht anrechenbaren Anteils der Geschäftsgebühr
- Mayer: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsverpflichtung
- Mayer: Die Geschäftsgebühr ist auf die Regelvergütung und nicht auf die PKH-Vergütung anzurechnen
- Mayer: Die nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung für einen abgeschlossenen Vergleich erfasst im Zweifel auch die dem Vergleichsabschluss vorausgegangenen Verhandlungen
- Mayer: Nur gesetzlicher Mindeststreitwert bei nicht zur Entscheidung angenommener Verfassungsbeschwerde
- Urteilsanmerkungen
- Heft 4
- 2009