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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2009
- Heft 19
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Die neue Vorschrift über die Anrechnung von Gebühren unterliegt der Übergangsregelung des RVG
- Mayer: Nur Geschäftsgebühr mit reduziertem Rahmen erstattungsfähig bei Tätigkeit im Vergabeverfahren und im Nachprüfungsverfahren
- Mayer: Auch bei einer Abänderungsklage mit �Vorwirkung� eines mit unselbstständiger Anschlussberufung verfolgten Abänderungsbegehrens werden bei der Streitwertberechnung die fälligen Beträge hinzugerechnet
- Mayer: Ein erst nach Instanzende gestellter PKH-Antrag ist zurückzuweisen
- Mayer: Erhöhung der für die Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten bestimmten Kappungsgrenze bei mehreren Auftraggebern, auch wenn die Angelegenheit weder schwierig noch umfangreich ist
- Mayer: Auch bei der fiktiven Terminsgebühr ist der Gebührenrahmen in vollem Umfang eröffnet
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 19
- 2009