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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2009
- Heft 20
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Neue Vorschrift über Anrechnung einer Gebühr im RVG ist nur Klarstellung der Gesetzeslage
- Mayer: Einigungsgebühr für außergerichtliche Einigung auch aus Staatskasse
- Mayer: Erteilter Auftrag und nicht Vollmacht bestimmt Gegenstand der Geschäftsgebühr
- Mayer: Befriedungsgebühr erfordert in jedem Fall Rechtsmittel oder Einspruch gegen Strafbefehl
- Mayer: Anwaltliche Tätigkeiten bei Aufhebungsvertrag und bei späterer Kündigungsschutzklage sind verschiedene Angelegenheiten
- Mayer: Fahrtstrecke von 300 km bis zum Gerichtsort rechtfertigt Beiordnung eines Verkehrsanwalts
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 20
- 2009