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                    Zitiert in:
 
- FD-RVG
- 2009
- Heft 20
- Inhaltsverzeichnis
 - Urteilsanmerkungen
- Mayer: Neue Vorschrift über Anrechnung einer Gebühr im RVG ist nur Klarstellung der Gesetzeslage
 - Mayer: Einigungsgebühr für außergerichtliche Einigung auch aus Staatskasse
 - Mayer: Erteilter Auftrag und nicht Vollmacht bestimmt Gegenstand der Geschäftsgebühr
 - Mayer: Befriedungsgebühr erfordert in jedem Fall Rechtsmittel oder Einspruch gegen Strafbefehl
 - Mayer: Anwaltliche Tätigkeiten bei Aufhebungsvertrag und bei späterer Kündigungsschutzklage sind verschiedene Angelegenheiten
 - Mayer: Fahrtstrecke von 300 km bis zum Gerichtsort rechtfertigt Beiordnung eines Verkehrsanwalts
 
 - Wichtige Leitsätze
 - Aktuelle Nachrichten
 - Aufsatzüberblick
 
 
 - Heft 20
 
 - 2009