-
Zitiert in:
- FD-RVG
- 2010
- Heft 18
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Nur eine Angelegenheit trotz Vertretung mehrerer Geschädigter gegen mehrere Schädiger
- Mayer: Unter die Kosten des Rechtsstreits fällt auch eine durch eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung entstandene Terminsgebühr
- Mayer: Volle Gebührenansprüche für den im Strafbefehlsverfahren vom Richter bestellten Verteidiger
- Wichtige Leitsätze
- Aufsatzüberblick
- Heft 18
- 2010