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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2011
- Heft 8
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Nur Gebühr einer Einzeltätigkeit für den als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwalt
- Mayer: Zurückbehaltungsrecht des Anwalts bei nicht eingegangenem Vorschuss
- Mayer: Vorgerichtlich angefallene Geschäftsgebühr des Gegners von Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt
- Mayer: Keine Prozesskostenhilfe bei gleichzeitigem Verzicht auf die Ausübung des Widerrufsrechts
- Mayer: Kein eigenständiges PKH-Beschwerderecht im Kostenfestsetzungsverfahren der Sozialgerichtsbarkeit
- Mayer: Terminsgebühr auch für Telefonat mit Kammervorsitzendem
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 8
- 2011