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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2012
- Heft 2
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung auch in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann
- Mayer: Keine Terminsgebühr nur für Telefongespräche über ein Ruhen des Verfahrens
- Mayer: Vereinbartes Zeithonorar nur aufgrund einer den Anforderungen des RVG entsprechenden Rechnung einforderbar
- Mayer: Ohne Termin keine Terminsgebühr in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- Mayer: Keine Rückforderung durch die Rechtsschutzversicherung bei vorbehaltloser Erstattung einer anwaltlichen Honorarrechnung
- Mayer: Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bei Untätigkeitsklagen deutlich unterdurchschnittlich
- Wichtige Leitsätze
- Aufsatzüberblick
- Heft 2
- 2012