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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2012
- Heft 23
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Beschwerderecht der Staatskasse mit dem Ziel einer Zahlungsanordnung in Höhe der Gesamtkosten
- Mayer: Nur Terminsgebühr für den Terminsvertreter des Pflichtverteidigers
- Mayer: Terminsgebühr für Besprechung aus Anlass einer Sachmitteilung
- Mayer: Kurze beratende Stellungnahme des Anwalts bezüglich des weiteren Verfahrensganges im Rechtsmittelrechtszug löst keine Gebühren aus
- Mayer: Keine gebührenrechtliche Gleichwertigkeit von Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwalt
- Mayer: Keine Erstattung der Kosten eines Patentanwalts bei Vollstreckung einer Auskunftsverpflichtung
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 23
- 2012