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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2013
- Heft 09
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Honorarklage eines Rechts- oder Patentanwalts ist nur bei Relevanz der Erfindung eine Patentstreitsache
- Mayer: Geschäftsgebühr bei bedingtem Prozessauftrag
- Mayer: Das alleinige Interesse der Sicherung der Vergütung ist kein wichtiger Grund für eine Mandatskündigung zur Unzeit
- Mayer: Anrechnung der in den Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung angefallenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
- Mayer: Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts mit besonderen Fachkenntnissen auch bei Terminswahrnehmung in Berlin erstattungsfähig
- Mayer: Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf die aus der Staatskasse zu vergütende Verfahrensgebühr bei Prozesskostenhilfe
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 09
- 2013