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                    Zitiert in:
- FD-RVG- 2014- Heft 09- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen- Mayer: Keine Überprüfung des Gebührenstreitwerts durch den BGH
- Mayer: Terminsgebühr nur bei verfahrensbeendigender Absprache
- Mayer: Kosten für weiteren Rechtsanwalt bei Vernehmung des Prozessbevollmächtigten im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme erstattungsfähig
- Mayer: Keine Überprüfung des durch das Landgericht im Berufungsverfahren angenommenen Rechtsmittelstreitwerts durch das OLG
- Mayer: Zeitpunkt der materiellen Einigung für die Streitwertfestsetzung maßgeblich
- Mayer: Textform auch für Honorarvereinbarungen zwischen Betriebsrat und seinem Verfahrensbevollmächtigten in einer Einigungsstelle erforderlich
 
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
 
 
- Heft 09
 
- 2014