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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2017
- Heft 8
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Vorgeschriebene mündliche Verhandlung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Mayer: § 58 III 4 RVG ist keine allgemeine Anrechnungsregelung
- Mayer: Keine doppelte Anrechnung der Geschäftsgebühr
- Mayer: Anwaltsgebühren wie in erster Instanz bei Eilmaßnahmen durch das Rechtsmittelgericht
- Mayer: Auslagenpauschale und Erstattung der Kosten der Aktenversendung auch im Rahmen der Beratungshilfe bei Strafsachen
- Mayer: Nur doppelte Mindestgebühr im isolierten Vorverfahren wegen einer von der Bundesagentur für Arbeit festgesetzten Mahngebühr von 6 EUR
- Wichtige Leitsätze
- Aufsatzüberblick
- Heft 8
- 2017