-
Zitiert in:
- FD-RVG
- 2017
- Heft 13
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Zweitinstanzliche Familienstreitsachen sind Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung
- Mayer: Kein Raum für die Berücksichtigung sonstiger Kenntnisse der Antragsgegnerin zum jeweiligen Aktienbesitz im Spruchverfahren
- Mayer: Keine Differenzverfahrens- und keine Differenzterminsgebühr bei erst durch Vergleich begründete Ansprüche
- Mayer: Keine entsprechende Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
- Mayer: Keine Verwirkung des Auslagenerstattungsanspruchs gegen die Staatskasse drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils
- Mayer: Pflicht zur Erstattung von Kosten im Vorverfahren auch bei bereits verjährtem Anwaltshonoraranspruch
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 13
- 2017