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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2019
- Heft 22
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht nachträglichen Zahlungsanordnungen im Änderungsverfahren nach § 120a ZPO entgegen
- Mayer: Pflichtverteidiger-Gesamtvergütung auf konkrete Höchstgebühren eines Wahlanwalts und nicht auf Höchstbeträge der Gebühren beschränkt
- Mayer: Streitwert bei negativer Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags
- Mayer: Wertvorschlag der Streitwertkommission für auf Unterlassung einer Betriebsänderung vor Abschluss des Interessenausgleichsverfahrens gerichtete Beschlussverfahren unangemessen
- Mayer: Fotokopierkosten im Rahmen der Beratungshilfe auch in Strafsachen erstattungsfähig
- Mayer: Telefonat ausreichend für eine Terminsgebühr in der Variante der außergerichtlichen Erledigungsbesprechung
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 22
- 2019