- FD-RVG
- 2020
- Heft 13
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Vergleichsmehrwert von einem halben Bruttogehalt bei Einigung über Zeugnisnote
- Mayer: Wert des Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DS-GVO beträgt in der Regel 500 EUR
- Mayer: Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts als Berufungsgericht über Erinnerung gegen Kostenansatz zulässig
- Mayer: Regelung der Rechtsbehelfe im RVG abschließend
- Mayer: Keine Kostenerstattung für gemeinsam mit Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gestellten Antrag auf Einholung von Drittauskünften
- Mayer: Bestreiten der Kausalität der anwaltlichen Tätigkeit für späteren Vergleichsabschluss ist gebührenrechtliche Einwendung
- Urteilsanmerkungen
- Heft 13
- 2020