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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2020
- Heft 12
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Gegenstandswert für Geschäftsgebühr eines Sonderinsolvenzverwalters nach Befriedigungsquote zu bemessen
- Mayer: Wirtschaftliches Interesse der klagenden Partei an Ausgleichsklausel ist Ausgangspunkt für Festsetzung des Vergleichsmehrwerts
- Mayer: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Antrag auf Anordnung von deren Fortdauer sind dieselbe Angelegenheit
- Mayer: Terminsgebühr für geplatzten Termin auch bei Abbruch der Anreise
- Mayer: Terminsgebühr bei Trennung verbundener Verfahren im Hauptverhandlungstermin auch für abgetrenntes Verfahren
- Mayer: Keine Terminsgebühr für außergerichtliche Erledigungsbesprechung bei aufgedrängten Telefonaten
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 12
- 2020