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Zitiert in:
- FD-RVG
- 2021
- Heft 8
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: PKH: Vertrauen auf Fortbestand früherer Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch dasselbe Gericht
- Mayer: Streitwertbemessung anhand angemessener Anwaltsgebühren
- Mayer: Wert des Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DS-GVO beträgt bei reinem Informationsinteresse 500 EUR
- Mayer: Keine fiktive Terminsgebühr durch Teilabhilfe mittels Änderungsbescheid
- Mayer: Nur Umstände des Termins für Bemessung der Terminsgebühr maßgeblich
- Mayer: Bei Wechsel des Beigeladenen-Bevollmächtigten Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung für anzuwendendes Vergütungsrecht maßgeblich
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 8
- 2021