Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Sozialversicherungsrecht 2022, 450162
Trinkgeld mindert den Arbeitslosengeld-II-Anspruch grundsätzlich nur, wenn es 10 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt
Beitrag von Redaktion FD-SozVR