- Fachdienst Strafrecht
- 2007
- Heft 16
- Urteilsanmerkungen
- Rettenmaier: Notwendige Pflichtverteidigerbeiordnung wegen -Schwere der Tat- beurteilt sich nach gesamten Auswirkungen des Urteils auf den Angeklagten
- Zimmermann: Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kann auch bei Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO in Betracht kommen
- Zimmermann: Kein Widerruf einer Strafaussetzung wegen schleppender Zahlung der Auflage bei Leistungsunfähigkeit des Verurteilten
- Rettenmaier: Verurteilung wegen Raubes gemäß § 249 StGB nur bei nachgewiesener Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahme
- Knierim: Rechtsgüterabwägung im Strafverfahren bei beamtenrechtlicher Verschwiegenheitspflicht
- Knierim: Entscheidung des abgelehnten Richters selbst nach § 26a StPO über Befangenheitsvorwurf ist nicht zulässig bei notwendiger inhaltlicher Auseinandersetzung mit vorgetragenen Gründen
- Urteilsanmerkungen
- Heft 16
- 2007