Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2012, 336312
Anm. zu BGH: «Beihilfe» zum besonders schweren Fall des Betrugs setzt eine Beihilfehandlung voraus, die ihrerseits ein Regelbeispiel des besonders schweren Falls erfüllt
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 31.07.2012 - 5 StR 188/12