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Fachdienst Strafrecht 2014, 356063
Anm. zu OLG Karlsruhe: Bei Verstößen gegen gesetzliche Dokumentationspflichten trägt der Angeklagte nicht das Risiko der Unaufklärbarkeit eines Sachverhaltes
Entscheidungsbesprechung von Lilie-Hutz zum Beschluss v. 29.08.2013 - 3 Ws 293/13