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Fachdienst Strafrecht 2014, 360073
Anm. zu BbgVerfG: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann
Entscheidungsbesprechung von Oehmichen zum Beschluss v. 20.06.2014 - VfGBbg 10/14