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Fachdienst Strafrecht 2014, 361970
Anm. zu LG Duisburg: Hausdurchsuchung darf nicht erst der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind
Entscheidungsbesprechung von Gutman zum Urteil v. 12.03.2014 - 34 Qs-146 Js 142/13-12/14