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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2014
- Heft 10
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Skoupil: Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist eine wertende Betrachtung aller von der Vorstellung des Beteiligten umfassten Umstände entscheidend
- Oehmichen: Bei zeitiger Freiheitsstrafe von höchstens 25 Jahren Auslieferung möglich
- Sättele: Mangelnde Konnexität ist kein weiterer Ablehnungsgrund für einen Beweisantrag i.S.d. § 244 III 2 StPO
- Gutman: Drohendes Erbrechen keine Rechtfertigung für Geschwindigkeitsüberschreitung
- Krug: Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO verbietet nicht die Annahme einer Straftat zur Verhängung anknüpfender außerstrafrechtlicher Folgen
- Rathgeber: Prozessbeteiligte können Sperrerklärungen nur eingeschränkt überprüfen lassen
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 10
- 2014