- Fachdienst Strafrecht
- 2014
- Heft 24
- Urteilsanmerkungen
- Krug: Liegt keine faktische Geschäftsführung vor, kann Beihilfe zu Taten des formellen Geschäftsführers in Betracht kommen
- Gutman: In dubio pro reo war die Schusswaffe geladen
- Oehmichen: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Einstellen ins Internet von Tschechien aus ist keine Inlandstat
- Krug: Keine Berücksichtigung des Leugnens der Tat bei der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- Weber: Einsatz des Nötigungsmittels bei räuberischem Diebstahl während der Nacheile ausreichend
- Güttner: Ausnutzen einer extremen Ermüdungssituation kann verbotene Vernehmungsmethode darstellen
- Urteilsanmerkungen
- Heft 24
- 2014