- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 21
- Urteilsanmerkungen
- Gutman: Geldentschädigung für einseitige, in die Intimsphäre eindringende, vorverurteilende und auf Sensationen ausgehende Berichterstattung
- Oehmichen: Der Grundsatz ne bis in idem hindert keine Beschuldigtenvernehmung im Rahmen der Rechtshilfe für die Türkei
- Krug: Keine (ordentlichen) Rechtsmittel des Verletzten gegen Geringfügigkeitseinstellung oder Verweisung auf den Privatklageweg
- Lilie-Hutz: Beschlagnahme von Daten eines E-Mail Providers ist Betroffenem und anderen Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen
- Güttner: Hinweispflicht des Gerichts gilt auch für die nach dem Urteil maßgebliche Zurechnungsnorm für Täterschaft oder Teilnahme
- Sättele: Festsetzung einer Unternehmensgeldbuße gegen eine Gesamtrechtsnachfolgerin
- Urteilsanmerkungen
- Heft 21
- 2015