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Fachdienst Strafrecht 2015, 367921
Anm. zu OLG Bamberg: Ein von hinten dicht auffahrendes Fahrzeug rechtfertigt nicht als Notstandssituation, den Sicherheitsabstand zum Vordermann zu verkürzen
Entscheidungsbesprechung von Gutman zum Beschluss v. 25.02.2015 - 3 Ss OWi 160/15