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                    Zitiert in:
 
- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 09
- Inhaltsverzeichnis
 - Editorial
 - Urteilsanmerkungen
- Sättele: Änderung der Geschäftsverteilung wegen Überlastung
 - Rathgeber: Verletzter im Sinne des § 73 I 2 StGB kann auch der Fiskus sein
 - Krug: Vorbehalt der Sicherungsverwahrung erfordert eine Ermessensausübung
 - Güttner: Das Verschlechterungsverbot hinsichtlich eines auf Geldbuße lautenden Urteils gilt auch für das Fahrverbot nach Aufhebung und Zurückverweisung an das Tatgericht
 - Landwehr: Kein Zurückgreifen auf ältere Sachverständigengutachten bei abweichender Diagnose
 - Skoupil: Wird «Trinkgeld» vom Arbeitgeber nicht zusätzlich, sondern anstelle des Lohns an den Arbeitnehmer ausbezahlt, kann Betrug vorliegen
 
 - Wichtige Leitsätze
 - Aktuelle Nachrichten
 - Aufsatzüberblick
 
 
 - Heft 09
 
 - 2015