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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 09
- Inhaltsverzeichnis
- Editorial
- Urteilsanmerkungen
- Sättele: Änderung der Geschäftsverteilung wegen Überlastung
- Rathgeber: Verletzter im Sinne des § 73 I 2 StGB kann auch der Fiskus sein
- Krug: Vorbehalt der Sicherungsverwahrung erfordert eine Ermessensausübung
- Güttner: Das Verschlechterungsverbot hinsichtlich eines auf Geldbuße lautenden Urteils gilt auch für das Fahrverbot nach Aufhebung und Zurückverweisung an das Tatgericht
- Landwehr: Kein Zurückgreifen auf ältere Sachverständigengutachten bei abweichender Diagnose
- Skoupil: Wird «Trinkgeld» vom Arbeitgeber nicht zusätzlich, sondern anstelle des Lohns an den Arbeitnehmer ausbezahlt, kann Betrug vorliegen
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 09
- 2015