- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 11
- Urteilsanmerkungen
- Güttner: Schwierige asylrechtliche Vorfragen können eine Pflichtverteidigerbeiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO begründen
- Landwehr: Bei Mittellosigkeit wegen der Flucht vor Freiheitsstrafe kann die Mindesttagessatzhöhe einer Geldstrafe möglich sein
- Rathgeber: Alleingeschäftsführende Gesellschafter einer GmbH können nicht bestochene Personen i.S.v. § 299 StGB sein
- Gutman: Auch die Beleidigung eines Richters ist nur ein Bagatelldelikt und mangels höherer Bedeutung zwingend zum Strafrichter anzuklagen
- Oehmichen: Schwelle der Sympathiewerbung muss zur Strafbarkeit der Gewinnung von Mitgliedern oder Unterstützern zu Gunsten einer terroristischen Vereinigung überschritten sein
- Krug: Fristüberschreitung der Zwei-Wochen-Frist bei mündlicher Haftprüfung ist unheilbar rechtswidrig
- Urteilsanmerkungen
- Heft 11
- 2015