Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2015, 371060
Anm. zu BGH: Anordnung von Wertersatzverfall kann auch dann ausscheiden, wenn das Vermögen wertmäßig nicht hinter dem anzuordnenden Verfallsbetrag zurückbleibt
Entscheidungsbesprechung von Krug zum Beschluss v. 17.06.2015 - 5 StR 216/15