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Fachdienst Strafrecht 2015, 372753
Anm. zu OLG Celle: Auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers kann in der Hauptverhandlung nicht verzichtet werden, wenn er objektiv erforderlich ist
Entscheidungsbesprechung von Güttner zum Beschluss v. 22.07.2015 - 1 Ss (OWi) 118/15