Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2015, 373098
Anm. zu OLG Stuttgart: Der Grundsatz ne bis in idem hindert keine Beschuldigtenvernehmung im Rahmen der Rechtshilfe für die Türkei
Entscheidungsbesprechung von Oehmichen zum Beschluss v. 30.07.2015 - 1 Ausl. 218/15