- Fachdienst Strafrecht
- 2015
- Heft 23
- Urteilsanmerkungen
- Güttner: Bei bewussten Gesetzesverstößen der Ermittlungsbehörden kommt in Bußgeldverfahren eine Einstellung aus Opportunitätsgründen in Betracht
- Rathgeber: Das Einholen und Prüfen einer Zusicherung über völkerrechtliche Mindeststandards vor der Auslieferung genügt den Anforderungen des § 73 IRG
- Krug: Pauschgebühr bei mehr als 500 Seiten Ermittlungsakte und/oder bei mehr als drei ganztägigen Hauptverhandlungstagen pro Woche über mehr als einen Monat
- Oehmichen: Fußball-Fanmarsch als Belästigung der Allgemeinheit iSd § 118 OWiG
- Sättele: Betrugsspezifische Auslegung des Tatbestandsmerkmals «unbefugt» bei § 263a StGB
- Lilie-Hutz: Ist die Strafhöhe bei einem Verständigungsgespräch thematisiert worden, muss diese mitgeteilt werden
- Urteilsanmerkungen
- Heft 23
- 2015