- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 9
- Aktuelle Nachrichten
- Redaktion FD-StrafR: Norwegen: Jahrelange Isolationshaft Breiviks verstößt gegen Menschenrechte
- Redaktion FD-StrafR: Bund und Länder wollen Kampf gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen verschärfen
- Redaktion FD-StrafR: AG Dresden: Hohe Geldstrafe wegen Volksverhetzung für Pegida-Chef Lutz Bachmann
- Redaktion FD-StrafR: LG München I: Freispruch für fünf Top-Banker der Deutschen Bank
- Redaktion FD-StrafR: Maas will TV-Übertragung aus Bundesgerichten erlauben
- Redaktion FD-StrafR: Maaßen: IS-Terror mit neuer Dimension – Scharfe Kritik am BKA-Urteil
- Redaktion FD-StrafR: De Maizière warnt vor Übertreibungen beim Datenschutz
- Redaktion FD-StrafR: Reaktionen auf BKA-Urteil des BVerfG
- Redaktion FD-StrafR: BKA-Befugnisse zur Terrorabwehr unverhältnismäßig ausgestaltet
- Verfassungsbeschwerden gegen BKA-Befugnisse zur Terrorabwehr
- BVerfG: BKAG-Regelungen zum Teil verfassungswidrig
- Verhältnismäßigkeitsanforderungen
- Befugnis zu verdeckten Maßnahmen wie längerfristigen Observationen zu weit
- Wohnraumüberwachungen bei Kontakt- und Begleitpersonen verfassungswidrig
- Vor Datenverwertung durch BKA unabhängige Sichtung auf höchstprivate Informationen erforderlich
- Online-Durchsuchungen: Unabhängigkeit der Datensichtung nicht gewährleistet
- Erstreckung der Telekommunikationsüberwachung auf Straftatenverhütung zu unbestimmt
- Grundsätzlicher Mangel: Flankierende rechtsstaatliche Absicherungen fehlen
- Grundsätze der Zweckbindung und Zweckänderung für Anforderungen an Datennutzung maßgeblich
- Weitere Datennutzung im Rahmen der ursprünglichen Zwecke zulässig
- Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung für Beurteilung zweckändernder Datennutzung heranzuziehen
- Regelungen zur Datennutzung teilweise verfassungswidrig
- Regelungen zur Datenübermittlung an inländische Behörden verfassungswidrig
- Datenübermittlung ins Ausland: Grundrechtsschutz darf nicht ausgehöhlt werden
- Menschenrechtlich und datenschutzrechtlich vertretbarer Umgang mit Daten sicherzustellen
- Befugnis zur Übermittlung von Daten ins Ausland zu weit
- Regelmäßige Kontrolle und Berichtspflichten fehlen
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