- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 9
- Urteilsanmerkungen
- Götz: Nutzer eines Chatrooms kein tauglicher Täter des § 184d StGB
 - Güttner: Gerichtlicher Hinweis auf veränderten rechtlichen Gesichtspunkt im OWi-Verfahren muss ggü. Betroffenem erfolgen
 - Rathgeber: Persönliche Strafausschließungsgründe sind wehrdisziplinarrechtlich irrelevant
 - Weber: Vermögensschaden des Anlagebetrugs umfasst den vollen Anlagebetrag
 - Landwehr: Keine wesentliche Aufklärungshilfe bei Vorliegen objektiver Beweise der Tatbeteiligung
 - Lilie-Hutz: Keine Pflicht des Tatgerichts, sich stets mit der Erteilung der Akteneinsicht an den Nebenkläger auseinanderzusetzen
 
 
 - Urteilsanmerkungen
 
 - Heft 9
 
 - 2016