- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 9
- Urteilsanmerkungen
- Götz: Nutzer eines Chatrooms kein tauglicher Täter des § 184d StGB
- Güttner: Gerichtlicher Hinweis auf veränderten rechtlichen Gesichtspunkt im OWi-Verfahren muss ggü. Betroffenem erfolgen
- Rathgeber: Persönliche Strafausschließungsgründe sind wehrdisziplinarrechtlich irrelevant
- Weber: Vermögensschaden des Anlagebetrugs umfasst den vollen Anlagebetrag
- Landwehr: Keine wesentliche Aufklärungshilfe bei Vorliegen objektiver Beweise der Tatbeteiligung
- Lilie-Hutz: Keine Pflicht des Tatgerichts, sich stets mit der Erteilung der Akteneinsicht an den Nebenkläger auseinanderzusetzen
- Urteilsanmerkungen
- Heft 9
- 2016