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                    Zitiert in:
 
- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 22
- Inhaltsverzeichnis
 - Editorial
 - Urteilsanmerkungen
- Oehmichen: Keine Auslieferung an die Türkei zur Strafverfolgung oder -vollstreckung unter den aktuellen Umständen
 - Güttner: Es fehlt nicht an der Unrechtseinsicht, wenn nach einem erstinstanzlichen Geständnis zur Tatbegehung im Berufungsverfahren ein neuer oder andere Beweggrund für die Tat geschildert wird
 - Weber: Sind zwei zur Entscheidung berufene Richter derselben Kammer miteinander verheiratet, kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen und muss angezeigt werden
 - Lilie-Hutz: Besondere Beruhensprüfung bei der Verletzung der Mitteilungspflicht
 - Krug: Das Warten des Taxifahrers auf seinen Fahrgast außerhalb des Taxistands ist grds. keine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz
 - Rathgeber: Keine Bejahung der Zuverlässigkeit allein durch Zeitablauf
 
 - Wichtige Leitsätze
 - Aktuelle Nachrichten
 - Aufsatzüberblick
 
 
 - Heft 22
 
 - 2016