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Zitiert in:
- Fachdienst Strafrecht
- 2017
- Heft 1
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Lilie-Hutz: Annahme einer unbilligen Härte erfordert Feststellungen zum Vermögen des Betroffenen
- Rathgeber: Hingerissensein zur Tat erfordert ein Fortwirken des Zorns als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung
- Weber: Für tätige Reue beim erpresserischen Menschenraub muss der Täter das Opfer in seinen Lebensbereich zurückgelangen lassen und auf die erstrebte Leistung verzichten
- Krug: Nur unvermeidliche Beschränkungen in der Untersuchungshaft zulässig
- Güttner: Rohmessdaten nebst dazugehöriger Token sind Betroffenen im Bußgeldverfahren zur Verfügung zu stellen
- Oehmichen: Keine Kostenerstattung bei Verteidigung durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 1
- 2017