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                    Zitiert in:
 
- Fachdienst Strafrecht
- 2017
- Heft 1
- Inhaltsverzeichnis
 - Urteilsanmerkungen
- Lilie-Hutz: Annahme einer unbilligen Härte erfordert Feststellungen zum Vermögen des Betroffenen
 - Rathgeber: Hingerissensein zur Tat erfordert ein Fortwirken des Zorns als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung
 - Weber: Für tätige Reue beim erpresserischen Menschenraub muss der Täter das Opfer in seinen Lebensbereich zurückgelangen lassen und auf die erstrebte Leistung verzichten
 - Krug: Nur unvermeidliche Beschränkungen in der Untersuchungshaft zulässig
 - Güttner: Rohmessdaten nebst dazugehöriger Token sind Betroffenen im Bußgeldverfahren zur Verfügung zu stellen
 - Oehmichen: Keine Kostenerstattung bei Verteidigung durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache
 
 - Wichtige Leitsätze
 - Aktuelle Nachrichten
 - Aufsatzüberblick
 
 
 - Heft 1
 
 - 2017