Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Strafrecht 2015, 371674
Anm. zu BGH: Aus legalen und illegalen Quellen zusammengesetztes Mischvermögen rührt aus der Tat i.S.d. § 261 I StGB her, wenn der deliktische Anteil nicht völlig unerheblich ist
Entscheidungsbesprechung von Skoupil zum Beschluss v. 20.05.2015 - 1 StR 33/15